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Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten sind für Aufenthalte in Deutschland, den EU-Staaten und den Schengen-Staaten grundsätzlich visumpflichtig. Der in der EU wohnende Gastgeber haftet daher für etwaige anfallende Kosten, z.B. Krankheitskosten.. Hierzu muß er eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Je nach Staatsbürgerschaft wird die Erteilung eines Visum von vorneherein vom Nachweis einer Krankenversicherung abhängig gemacht.
Die HanseMerkur bietet hierfür den günstigen Tarif Visum Plus an. Zusätzlich zu der Krankenversicherung kann für eine geringe Prämie noch eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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